Hygienekonzept des HSV Weinböhla e. V.

Veröffentlicht am Mittwoch, 9. September 2020 · Autor: Harald Schmoz

Wichtige Information: Das derzeit gültige Hygienekonzept vom HSV Weinböhla für die Nassauhalle Weinböhla.

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Das Hygienekonzept wurde auf der Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 25. August 2020 erstellt.

I. Training

  1. Die Sportler versichern vor jedem Trainingseinheit, dass sie keinerlei Krankheitserscheinungen aufweisen. Außerdem versichern die Sportler, dass in ihrem häuslichen Umfeld niemand anSARS-CoV-2-Fall erkrankt ist und sie keinen Kontakt zu Personen mit bestätigtem SARS-CoV-2-Fall hatten. Spieler mit Krankheitssymptomen sind vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen. Die Anwesenheit und die Befragung der Sportler werden durch den Trainer/Übungsleiter mit Datumprotokolliert.
  2. Die Trainingseinheiten finden nur unter Ausschluss von Zuschauern, Verwandten oder Bekannten statt. Die Sportstätte ist zu verschließen.
  3. Jeder Sportler und Trainer/Übungsleiter trägt eine individuelle Verantwortung für die eigene Gesundheit und die des anderen Sportlers. Die jeweils gültige Corona-Verordnung ist anzuwenden. Eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasenbedeckung besteht in der Sportstätte nicht.
  4. Während des Trainings sind die die Fenster nach Möglichkeit zum Belüften zu öffnen, außer bei Regenwetter.
  5. Bei Nutzung der Umkleidekabine und Duschen ist auf einen möglichst großen Abstand zu achten.
  6. Die Einteilung der möglichst konstanten Trainingsgruppen obliegt dem Trainer/Übungsleiter. Während des Trainings ist der Körperkontakt auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
  7. Beim Toilettengang ist das Abstandsgebot einzuhalten und nach dem Toilettengang sind die Hände mit Seife zu waschen, die Hände mit Einmalhandtüchern abzutrocknen.
  8. Die Umkleideräume sind anschließend mindestens 15 Minuten bei geöffneter Tür zu belüften.

II. Wettkämpfe

  1. Die Sportler versichern vor jedem Wettkampf, dass sie keinerlei Krankheitserscheinungen aufweisen. Außerdem versichern die Sportler, dass in ihrem häuslichen Umfeld niemand anSARS-CoV-2-Fall erkrankt ist und sie keinen Kontakt zu Personen mit bestätigtem SARS-CoV-2-Fall hatten. Spieler mit Krankheitssymptomen sind vom Wettkampf ausgeschlossen. Die Anwesenheit und die Befragung der Sportler werden durch den Trainer/Übungsleiter mit Datumprotokolliert,
  2. Jeder Sportler und Trainer/Übungsleiter trägt eine individuelle Verantwortung für die eigene Gesundheit und die des anderen Sportlers. Die jeweils gültige Corona-Verordnung ist anzuwenden. Beim Betreten der Wettkampfstätte ist auf das Abstandsgebot zu achten und das Tragen einer der Mund-Nasenbedeckung pflicht.
  3. Beim Betreten der Halle sind die Mund-Nasenbedeckung zu tragen und nach Möglichkeit der angeratene Abstand von 1,5m einzuhalten. Ein Hand-Desinfektionsmittel ist für jeden Spielerund Betreuer zugänglich.
  4. Jeder Mannschaft steht ein Umkleideraum mit separatem Duschraum zur Verfügung. In beiden Räumen ist auf möglichst großen Abstand zu achten.
  5. Während des Wettkampfes soll auf das Umarmen, Abklatschen usw. verzichtet werden.
  6. Die Schiedsrichter erhalten eine eigene Kabine. Das Wettkampfgericht trägt die Sportbekleidung bereits beim Betreten der Sporthalle.

III. Zuschauer

  1. Die Zuschauer (max. 199) betreten unter der Abstandswahrung mit Mund-Nasenbedeckung die Sporthalle und tragen diese während ihres Aufenthaltes in der Nassauhalle. Ein Ordner reguliert den Einlass und achtet auf die Einhaltung der Festlegungen.
  2. Anschließend tragen die Zuschauer unter Aufsicht von zwei Ordnern ihre persönlichen Daten in Listen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) zur Nachverfolgung ein. Die Listen werden nach einem Monat vernichtet.
  3. Die Benutzung der Herrentoilette ist zur gleichen Zeit nur zwei Personen gestattet, ein Urinal wird gesperrt. Ein entsprechender Aushang wird an der Eingangstür angebracht. Die Benutzung der Damentoilette ist aufgrund der Gegebenheiten nur einer Person möglich.

IV. Tresenbetrieb

  1. Die allgemeinen Hygienevorschriften für den Verkauf von Lebensmitteln werden eingehalten.
  2. Der Tresen wird durch eine durchsichtige Trennwand vom Kundenbereich abgetrennt. Das Verkaufspersonal trägt eine Mund Nasenbedeckung.
  3. Zur Abstandswahrung werden vor dem Tresen Bänder in Abständen von 1,5m auf dem Fußboden geklebt.
  4. Annahme/Ausgabe von Wechselgeld und Ausgabe von Lebensmitteln erfolgen durch verschiedene Personen.
  5. Der Verkauf von Getränken erfolgt in Einweg-Plastebechern, die in Abfallbehältern entsorgt werden.

Das Hygienekonzept des HSV Weinböhla e.V. (Stand: 8. September 2020) als PDF zum Nachlesen.